Wir übernehmen das für Sie

Hinweisgebersystem implementieren

Ende 2019 hat die Europäische Union die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) erlassen. Ziel der Richtlinie ist, einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren.

Die Richtlinie wird zeitnah durch ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen und juristische Personen des öffentlichen Sektors müssen ein vertrauliches Whistleblower-System implementieren, über welches Rechtsverstöße an eine neu geschaffene interne Meldestelle gemeldet werden können.

Mit unserem Whistleblower-System setzen Sie die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes um.

Wir bieten Ihnen nicht nur eine hochsichere technische Lösung, sondern übernehmen für Sie auf Wunsch auch die Funktion der „internen Meldestelle“ als externe:r Meldestellenbeauftragte:r bzw. externe Ombudsperson.

So individuell wie Ihre Anforderungen

Unsere Leistungen im Überblick:

Im Basis- und Pro-Paket enthalten

Whistleblower-Plattform als schriftlicher Meldekanal

Digitale Whistleblower-Plattform mit vielen Funktionen.

hinweisgebersystem

Exklusiv im Pro-Paket enthalten

Externer Meldestellenbeauftragter / Ombudsperson

Dauerhafte Übernahme der Funktion der „internen Meldedesstelle“ durch Benennung als externe:r Meldestellenbeauftragte:r / externe Ombudsperson. Die Vorteile der Auslagerung der internen Meldestelle auf einen externen Meldestellenbeauftragten /eine externe Ombudsperson sind vielfältig.

Exklusiv im Pro-Paket enthalten

Hotline als telefonischer Meldekanal

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Hotline als zusätzlichen telefonischen Meldekanal bereit.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist endlich da. Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt.

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Hinweisgeberschutzgesetz – Darum sollten Sie die „interne Meldestelle“ auslagern

Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, eine „interne Meldestelle“ einrichten müssen.

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Deutscher Bundestag – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen

Am Freitag, den 16.12.2022 hat der deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Die nächste Sitzung findet am 10.02.2023 statt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird daher voraussichtlich in Q1 2023 kommen.

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WhistleBloG

In unserer Serie WhistleBlog beantworten wir die wichtigsten FAQ rund um das Thema „Whistleblowing“ und Hinweisgeberschutz. Hier finden Unternehmen alles, was sie zum Thema „Whistleblowing“ wissen müssen!

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Kabinett beschließt Hinweisgeberschutzgesetz

Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Somit wird die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 umgesetzt. Das Gesetz dient dem Schutz von…

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