12. September 2022In Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz2 Minutes

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 17.08.2022 eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Diese soll Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen.

Risikoanalyse als grundlegende Anforderung des LkSG

Das LkSG fordert Unternehmen gemäß § 4 LkSG auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden. Hierbei sollen Unternehmen einem risikobasierten Ansatz folgen.

Eine Risikoanalyse bildet dabei die die Grundlage für das Risikomanagement. Ziel der Risikoanalyse nach dem LkSG ist es, Kenntnis über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu erlangen und für die weitere Bearbeitung zu priorisieren. Es müssen systematische und nachvollziehbare Prozesse zur Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken eingeführt werden, wobei jedem Unternehmen ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich Ausgestaltung und Methodenwahl zusteht.

Das LkSG gilt ab 2023 für Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Ab 2024 wird der Anwendungsbereich auf Unternehmen, die in der Regel mehr als 1.000 Arbeitnehmer:innen erweitert.

Handreichung des BAFA als Umsetzungshilfe

Mit der Veröffentlichung der Handreichung zur Risikoanalyse gibt das BAFA den betroffenen Unternehmen eine nützliche Hilfestellung zur Umsetzung der Risikoanalyse an die Hand. Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des LkSG, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Die vollständige Handreichung kann unter dem unten folgenden Link abgerufen und heruntergeladen werden

Darüber hinaus stellt das BAFA unter dem nachfolgenden Link nützliche FAQ und Informationen zum Thema Umsetzung des LkSG zur Verfügung:

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