16. Dezember 2022In Hinweisgeberschutzgesetz1 Minutes

Am Freitag, den 16.12.2022 hat der deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Die nächste Sitzung findet am 10.02.2023 statt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird daher voraussichtlich in Q1 2023 kommen.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie auch unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-hinweisgeber-926806.

Wesentliche Inhalte

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gab es noch entscheidende Änderungen, insb:

  • Unternehmen sollen Anreize schaffen damit interne Meldekanäle gegenüber externen Meldekanälen bevorzugt genutzt werden. Weiterhin bleibt aber das Wahlrecht für Hinweisgeber, ob sie den internen oder einen externen Kanal wählen.
  • Auch anonyme Meldungen sollen bearbeitet werden.
  • Interne und externe Meldekanäle sollen auch eine Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Meldestelle ermöglichen.
  • Der Anwendungsbereich soll auch Verstöße gegen die Verfassungstreue von Beamten umfassen
  • Persönliche Treffen zwischen der Meldestelle und dem Hinweisgeber können auch remote durchgeführt werden,.
  • Hinweisgeber können auch Schadensersatz bei immateriellen Schäden verlangen.

WhistleBlog gibt Überblick

Unser WhistleBlog fasst die Änderungen zusammen und informiert über alles Wesentliche, was Unternehmen jetzt wissen müssen: WhistleBloG – kln.secure (kln-secure.com)